Im Hinblick auf internationale Sachverhalte sind wir in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Besteuerung deutscher Investitionen im Ausland
- Besteuerung ausländischer Investitionen im Inland
- Verrechnungspreise
- Besteuerung ausländischer Betriebsstätten
- Außensteuerrecht
- Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Liefer- und Leistungsverkehr