Im Hinblick auf internationale Sachverhalte sind wir in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Besteuerung deutscher Investitionen im Ausland
  • Besteuerung ausländischer Investitionen im Inland
  • Verrechnungspreise
  • Besteuerung ausländischer Betriebsstätten
  • Außensteuerrecht
  • Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Liefer- und Leistungsverkehr